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   VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17   

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VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17 (https://dejure.org/2018,601)
VG Bremen, Entscheidung vom 10.01.2018 - 5 V 3111/17 (https://dejure.org/2018,601)
VG Bremen, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 5 V 3111/17 (https://dejure.org/2018,601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Blutentnahme zwecks Drogennachweis ohne Einhaltung des Richtervorbehalts

  • verkehrslexikon.de

    Blutentnahme zwecks Drogennachweis ohne Einhaltung des Richtervorbehalts

  • Verwaltungsgericht Bremen

    FeV § 14 Abs 1; StPO § 136a; StPO § 81a
    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

  • bussgeldsiegen.de

    Verwertbarkeit toxikologischer Befundberichts im Verfahren zur Fahrerlaubnisentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs für den Schutz hochrangiger Rechtsgüter und der gebotenen effektiven Gefahrenabwehr folgt aus den die Entziehung einer Fahrerlaubnis tragenden Gründen regelmäßig auch die Dringlichkeit ihrer Vollziehung zu (st.Rspr. der Kammer, vgl. u.a. B. v. 15.06.2011 - 5 V 531/11 - juris Rn. 16; siehe auch OVG Hamburg, NJW 2006, 1367; OVG NRW, NWVBl. 2001, 478; VGH Mannheim, NVZ 1999, 352).

    Die Begründung muss erkennen lassen, dass sich der Einzelfall in das typisierende Vorgehen einfügt (vgl. dazu OVG NRW, B. v. 19.03.2012 - 16 B 237/12; VGH München, B. v. 15.06.2009 - 11 CS 09.373; OVG Hamburg, B. v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - jeweils juris).

    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist es unbedenklich, wenn die Behörde bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen regelmäßig den Sofortvollzug anordnet (vgl. OVG Hamburg, NJW 2006, 1367).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 16 B 1333/13

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund der Führens eines Kraftfahrzeugs unter

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Zeitablauf allein macht es nicht weniger dringlich, einen im Zeitpunkt des Vorfalls ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber von der weiteren Teilnahme am motorisierten Verkehr auszuschließen (vgl. umfassend OVG NRW, B. v. 16.12.2013 - 16 B 1333/13, juris).

    Angesichts der von ungeeigneten Kraftfahrern ausgehenden Gefahren für den Straßenverkehr ist es stets und damit unabhängig von einem etwaigen Zeitablauf dringlich, diese von der weiteren Verkehrsteilnahme fernzuhalten (OVG NRW, B. v. 16.12.2013 - 16 B 1333/13, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Selbst wenn zugunsten des Antragstellers vom Vorliegen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO ausgegangen würde, dessen Vorliegen hier ausdrücklich offen gelassen wird, folgt daraus nicht zugleich ein Verbot für die Fahrerlaubnisbehörde, das Ergebnis der Blutuntersuchung im Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis zu verwerten (vgl. mit ausführlicher Begründung VGH Baden-Württemberg, B. v. 18.06.2012 - 10 S 452/10, VBlBW 2013, 19).

    Die Fahrerlaubnisbehörde darf daher im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren auch ein unter Ver- - 11 - stoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a StPO gewonnenes Ergebnis einer Blutprobenuntersuchung berücksichtigen, wenn dieses auf die fehlende Kraftfahreignung des Betroffenen hinweist (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.12 - 10 S 452/10, juris; vgl. ferner Thüringer OVG, B. v. 25.06.14 - 2 EO 124/14; OVG NRW, B. v. 02.09.2013 - 16 B 976/13; OVG MV, B. v. 20.03.2008 - 1 M 12/08; OVG Nds., B. v. 16.12.09 - 12 ME 234/09; Sächs. OVG, B. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Die Norm enthält vielmehr einen Grundsatz der Beweiswürdigung, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. Sächs. OVG, B. v. 13.10.2009 - 3 B 314/09; B. v. 03.07.2008 - 3 B 149/08; OVG NRW VRS 105, 76; Sächs. OVG DAR 2002, 234).
  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Die Norm enthält vielmehr einen Grundsatz der Beweiswürdigung, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. Sächs. OVG, B. v. 13.10.2009 - 3 B 314/09; B. v. 03.07.2008 - 3 B 149/08; OVG NRW VRS 105, 76; Sächs. OVG DAR 2002, 234).
  • OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum,

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Die Norm enthält vielmehr einen Grundsatz der Beweiswürdigung, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. Sächs. OVG, B. v. 13.10.2009 - 3 B 314/09; B. v. 03.07.2008 - 3 B 149/08; OVG NRW VRS 105, 76; Sächs. OVG DAR 2002, 234).
  • VG Gelsenkirchen, 28.05.2015 - 7 L 1091/15

    Entziehung Fahrerlaubnis (Konsum von Kokain und Cannabis); Zeitablauf zwischen

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Auch der Zeitablauf zwischen dem Vorfall und der Entziehung der Fahrerlaubnis steht einer sofortigen Vollziehung der Entziehungsverfügung nicht entgegen, da - wie oben ausgeführt - weiter von der fehlenden Eignung und damit einer Gefährdung des Stra- ßenverkehrs auszugehen ist (siehe auch VG Gelsenkirchen, B. v. 28.05.2015 - 7 L 1091/15, juris).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Für den Strafprozess ist anerkannt, dass über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes - mit Ausnahme aus- - 10 - drücklich geregelter Verwertungsverbote - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der wiederstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, B. v. 28.07.2008 - 2 BvR 784/08, NJW 2008, 3053, m.w.N. zur Rechtsprechung der Strafgerichte).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs für den Schutz hochrangiger Rechtsgüter und der gebotenen effektiven Gefahrenabwehr folgt aus den die Entziehung einer Fahrerlaubnis tragenden Gründen regelmäßig auch die Dringlichkeit ihrer Vollziehung zu (st.Rspr. der Kammer, vgl. u.a. B. v. 15.06.2011 - 5 V 531/11 - juris Rn. 16; siehe auch OVG Hamburg, NJW 2006, 1367; OVG NRW, NWVBl. 2001, 478; VGH Mannheim, NVZ 1999, 352).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der eine Eilanordnung durch Polizeibeamte nicht schlechthin ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen oder der Richtervorbehalt auf andere Weise bewusst und gezielt umgegangen worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, B. v. 02.06.2009 - 1 Ss 183/08, juris; OLG Celle, B. v. 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09, juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 150.99

    Annahme fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Besitz einer nur zum

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 16 B 237/12

    Vorliegen eines Trennungsdefizits zwischen der Einnnahme von Cannabis und dem

  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 11 CS 09.373

    Verwertbarkeit eines die Fahreignung verneinenden Gutachtens; Verlust der

  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - 16 B 976/13

    Herbeiführung eines Verwertungsverbots im präventiv-polizeilichen

  • OVG Thüringen, 25.06.2014 - 2 EO 124/14

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • BGH, 16.03.1989 - 1 StR 608/88

    Verdunklungsgefahr als Voraussetzungen für eine Inhaftierung des Angeklagten -

  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

  • BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist durch

  • BGH, 24.03.1994 - I ZB 1/94

    Anforderungen an die Büroorganisation einer überörtlichen Sozietät im Hinblick

  • OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99

    Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige

  • VGH Bayern, 18.05.2004 - 13 A 02.1985

    Umfang der Angaben zur Widerspruchsbehörde in der Rechtsbehelfsbelehrung;

  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 4 C 08.1072

    Prozesskostenhilfe; Klagefrist; Zustellung des Widerspruchsbescheids;

  • VG Bremen, 15.06.2011 - 5 V 531/11

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 31.10.1996 - 19 BA 94.33447

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG

  • VG Berlin, 05.04.2016 - 3 K 170.15

    Nichtbestehen der Abiturprüfung für Nichtschüler

  • VG Lüneburg, 18.12.2018 - 1 B 57/18

    Codein; Morphin; Urinprobe

    Die Verwendung standardisierter Begründungselemente war dem Antragsgegner dabei im vorliegenden Fall nicht verwehrt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 10; VG Bremen, Beschl. v. 10.1.2018 - 5 V 3111/17 -, juris Rn. 17 (Fahrerlaubnisentziehung); Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 80 Rn. 85 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 14.12.2018 - 1 B 56/18

    2,7 ng/ml THC; Berufstätigkeit; Betäubungsmittel; Gutachten; sofortige

    Die Verwendung standardisierter Begründungselemente ist dem Antragsgegner in einem solchen Fall nicht verwehrt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 10; VG Bremen, Beschl. v. 10.1.2018 - 5 V 3111/17 -, juris Rn. 17 (Fahrerlaubnisentziehung); Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 80 Rn. 85 m.w.N.).
  • VG Halle, 14.12.2018 - 6 A 262/16

    Klage gegen schulische Ordnungsmaßnahme nach Teilabhilfe

    Soweit die Behörde die für die Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheides gesetzlich vorgeschriebene förmliche Zustellung (§ 73 Abs. 3 VwGO) gegenüber einem verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt im Wege der vereinfachten Zustellung mit einfachem Brief gegen Empfangsbekenntnis vornimmt (vgl. § 5 Abs. 4 VwZG), wird die Klagefrist jedoch erst im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch diesen in Lauf gesetzt; es kommt nicht darauf an, wann die Sendung nebst Empfangsbekenntnis in dessen Machtbereich gelangt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 3 B 114/01 -, zit. nach juris Rdn. 5; HessLSG, Beschluss vom 10. August 2009 - L 6 AS 235/09 B -, zit. nach juris Rdn. 16; VG Bremen, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 5 V 3111/17 -, zit. nach juris Rdn. 11; jew. mwN.).
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